- ALLGEMEINES
1.1 Name und Sitz
Unter dem Namen ,,Unihockey Club Fässlistürmer Dörflingen“, abgekürzt HCD besteht ein selbständiger Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB, der ursprünglich am 14.12.2003 gegründet wurde.
1.2 Zweck und Ziel
Freude am Spiel.
1.3 Aufgaben
Das regelmässige teilnehmen an Turnieren.
1.4 Clubjahr
Der Stichtag für den Beginn des Clubjahres ist auf den 1. Februar festgelegt.
- MITGLIEDSCHAFT
Bedingungen
2.1.1 Aktivmitglieder
Aktivmitglied kann jeder werden, der einen Unihockeystock (ausgenommen Torhüter) besitzt und mindestens 12 Jahre alt ist. Er ist damit einverstanden das seine Aktivitäten im Internet veröffentlicht werden siehe 3.5.5 Homepageverantwortlicher.
Ein Aktivmitglied wird Beitragspflichtig sobald er das sechste Training besucht hat, unabhängig des Zeitraums in welchem er diese absolviert.
2.1.2 Passivmitglieder
Passivmitglieder sind Mitglieder die nicht aktiv am Spiel beteiligt sind.
Passivmitglieder haben ein Stimm- und Wahlrecht.
2.1.3 Ausnahmen
Ausnahmen können durch den Vorstand bestimmt werden.
2.1.4 Gönner
Gönner kann jedermann werden, der den Verein in ideeller und finanzieller Hinsicht unterstützen will.
Gönner haben kein Stimm- und Wahlrecht.
2.1.5 Ehrenmitglieder
Ehrenmitglieder sind stimmberechtigt und betragsfrei.
2.1.6 Mitgliederbeiträge
Die Mitgliederbeiträge werden jeweils durch die GV bestimmt.
Für Erwachsene Aktivmitglieder beträgt der Jahresbeitrag 80 Fr. Für Schüler und Lehrlinge jeweils 50 Fr. Jugendliche die unter 16 Jahre sind beitragsfrei.
Für Passivmitglieder beträgt der Jahresbeitrag 25 Fr.
2.1.7 Haftung
Die Mitglieder haften nur mit dem Jahresbeitrag.
2.2 Aufnahme
Die definitive Aufnahme von Mitgliedern erfolgt durch die GV.
Der Vorstand behält sich vor, die Aufnahme in den Verein zu verweigern.
2.3 Ausschluss
Der Vorstand ist berechtigt, kredit- oder clubschädigendes Verhalten eines Mitgliedes durch dessen sofortigen Ausschluss aus dem Verein ohne Rückerstattung des Jahresbeitrages zu sanktionieren.
2.4 Austritt
Jedes Mitglied kann jederzeit seine Mitgliedschaft schriftlich kündigen, falls das Mitglied jedoch nicht mindestens 14 Tage vor der GV schriftlich gekündigt hat, verpflichtet er sich für ein weiteres Clubjahr.
Bei Kündigung besteht kein Anrecht auf Rückerstattung des Jahresbeitrages.
2.4.1 Offene Rechnungen beim Vereinsaustritt
Diese müssen zuerst bezahlt werden bevor dieser wieder in den Verein eintreten kann. Dies gilt auch für das Betreten der Turnhalle während den Trainingszeiten.
2.5 Bussen
Jedes Aktivmitglied das nicht zum Training erscheint, hat sich bis spätestens um 24:00 Uhr am Tag vor dem Training, beim Trainer ab zu melden. Sollte dies nicht geschehen wird eine Busse von Fr. 10.00 pro nicht abgemeldeter Absenz erhoben.
Ist der Mitgliedsbeitrag bis zum 30.April des aktuellen Jahres nicht bezahlt, wird eine Busse von Fr. 20 fällig.
3 ORGANISATION
3.1 Organe
- a) Die Generalversammlung.
- b) Der Vorstand.
3.2 Generalversammlung
Bekanntgabe nächster GV Termin wird vom Vorstand festgelegt.
Die Einladung hat mindestens 21 Tage vor der GV zu erfolgen.
3.3 Einberufen der Generalversammlung
Die GV kann einberufen werden durch
- a) den Vorstand.
- b) Die Mehrheit der Mitglieder.
3.4 Befugnisse der Generalversammlung
Der GV stehen folgende Befugnisse zu:
- a) Abnahme des Protokolls der letzten GV.
- b) Abnahme der Jahresrechnung.
- c) Änderung der Statuten durch 2/3- Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
- d) Wählen des Vorstandes.
- e) Festlegen des Mitgliederbeitrages.
- f) Bestimmung über Gegenstände die nicht Vorangekündigt sind.
3.4.1 Anträge
Anträge für GV Traktanden können direkt an der GV vorgetragen werden.
3.4.2 Beschlussfähigkeit
Die Generalversammlung ist beschlussfähig mit dem einfachen Mehr der anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern.
3.4.3 Teilnahme
Die Teilnahme an der GV ist für Aktivmitglieder obligatorisch.
Abmeldungen haben mindestens 7 Tage vor der GV an den Vorstand zu erfolgen.
Für unentschuldigtes Nichterscheinen wird eine Busse von Fr. 50.00 erhoben.
3.5 Abnahme des GV Protokolls
Das GV Protokoll muss spätestens 2 Monate nach der GV geschrieben und an alle Vereinsmitglieder verschickt worden sein. Nach Erhalt des Protokolls hat jedes Mitglied das Recht innert 2 Wochen Einsprache gegen dieses einzulegen. Wird keine Einsprache erhoben so gilt das Protokoll als Abgenommen. Bei einer Einsprache wird dies bereinigt und das Protokoll erneut verschickt, die 2 Wöchige Einsprache Frist beginnt erneut.
3.6 Ämter
3.6.1 Schlüsselwart
Der Schlüsselwart ist für den Hallenschlüssel verantwortlich.
3.6.2 Hallenwart
Der Hallenwart ist für die Hallenordnung zuständig.
3.6.3 Kassenrevisor
Der Kassenrevisor überprüft die Vereinskasse/Kassabuch. An der Generalversammlung ist ein vollständiger Revisorenbericht vor zu legen.
3.6.4 Trainer
Der Trainer ist für das Training verantwortlich. Er führt eine komplette Anwesenheitsliste.
3.6.5 Homepageverantwortlicher
Der Homepageverantwortliche verwaltet die Vereinshomepage. Bis auf die nachfolgenden Punkte steht es ihm frei alles über jeden Vereinsangehörigen im Internet zu präsentieren.
Ausnahmen sind:
- Wohnadressen
- Private E-Mail Adressen
- Telefonnummern
- Werbung
3.7 Vorstand
3.7.1 Begriff
Der Vorstand ist die Exekutive des Vereins. Er führt die Beschlüsse der GV aus.
Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen.
3.7.2 Zusammensetzung und Funktionen
Der Vorstand setzt sich folgend zusammen:
Präsident
Der Präsident repräsentiert den Verein gegen innen und aussen. Er Koordiniert die Vereinsgeschäfte, bereitet die Vorstandssitzungen und die Mitgliederversammlungen vor, beruft sie ein und leitet sie.
Der Präsident erhält 2 Stimmen bei allen Abstimmungen
Vizepräsident
Der Vizepräsident ist der Stellvertreter des Präsidenten. Er unterstützt den Präsidenten in sämtlichen Belangen und vertritt ihn bei dessen Abwesenheit. Er entlastet diesen durch Übernahme von Aufgaben.
Aktuar
Der Aktuar, hat die Aufgaben des Sekretariats.
Die wichtigsten Aufgaben sind:
Führen der Protokolle bei Sitzungen und Versammlungen, sowie der Mitgliederlisten.
Verwaltung des Archivs.
Kassier
Der Kassier ist für die ordnungsgemässe Rechnungs- und Kassenführung sowie für den Zahlungsverkehr des Vereins verantwortlich
3.7.3 Amtsdauer
Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis er abgewählt wird oder zurücktritt.
Bei Austritt eines Vorstandsmitgliedes während des Jahres, kann der Vorstand einen Ersatz bestimmen.
3.7.4 Kassenbefugnisse
Der Kassier verfügt über ein Pensum von 100 Fr. im Jahr, dass er selbständig verwalten kann. Unter Zustimmung des Vorstandes, kann der Kassier bis zu 200 Fr. verfügen. Sollten die Ausgaben höher ausfallen, benötigt er die Zustimmung der Generalversammlung.
Ausnahme sind Turnieranmeldekosten sie belasten die Befugnisse des Kassiers nicht. Es liegt im Ermessen des Kassiers wie viel er für die Turnieranmeldungen im Jahr ausgeben will.
4 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
4.1 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur an einer Generalversammlung mit der absoluten Mehrheit der Stimmen aller anwesenden stimmberechtigten Mitglieder bestimmt werden.
Über ein allfälliges Vermögen bestimmt die zuletzt abgehaltene Generalversammlung.
4.2 Clubadresse
Als Clubadresse gilt der jeweilige Wohnort des Präsidenten.
4.3 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt der jeweilige Wohnort des Präsidenten.
5 Unterschriften
Dörflingen, den 26. Juni 2022
Für den Vorstand:
Der Präsident: Der Vizepräsident Der Kassier Der Aktuar:
Andreas Suter Patrick Hongler Daniel Rohner Kevin Verbeek